Im Insolvenzverfahren der Magellan Maritime Services GmbH hat am 18.10.2016 eine Gläubigerversammlung stattgefunden.

Die Anleger sollten über verschiedene Möglichkeiten eines weiteren Vorgehens abstimmen.

Zum Einen stand die Fortführung des Betriebes bis zum Ende der Mietverträge über die Container mit den Reedereien zur Debatte.

Als Alternative wurde von dem Insolvenzverwalter der Verkauf des gesamten Unternehmens oder der Container dargestellt, wobei hierzu die Suche nach Investoren fortgesetzt werden soll.

Die Mehrheit der Gläubiger stimmte für die Fortführung des Investorenprozesses, um zumindest einen Teil verkaufen zu können. Eine endgültige Entscheidung wurde hierüber jedoch nicht getroffen.

Dies bleibt einer weiteren Gläubigerversammlung vorbehalten.

Von einzelnen Gläubigervertretern wurde nochmals geltend gemacht, dass den Anlegern an den Containern ein Aussonderungsrecht zustehe.

Diesbezüglich wird eine andere Auffassung in einem Rechtsgutachten vertreten, das vom Insolvenzverwalter eingeholt wurde.

Die Entscheidung, ob ein Gegengutachten eingeholt werden soll, wurde an den Gläubigerausschuss delegiert.

Es sollte im Übrigen zunächst einmal abgewartet werden, welche Angebote von Investoren unterbreitet werden.

Gläubiger müssen dann in jedem Fall einer Fortführung oder auch einem Verkauf zustimmen.

Für Gläubiger, die ein Eigentumsrecht über eine Aussonderung für sich beanspruchen, kann sich allerdings immer die Frage stellen, wie sie selbst entsprechende Container verwerten können bzw. sollen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger, die von Magellan Maritime Services GmbH Container erworben haben, im Insolvenzverfahren.

 

Stand: 09.11.2016