Für einen Anleger, der eine Anlage in Form einer Beteiligung an der Gersal Ltd., vertreten durch die m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG, abgeschlossen hatte, konnte für einen von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Anleger in einem Klageverfahren vor dem Landgericht Erfurt ein Urteil erwirkt werden, mit dem der Berater zur Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen an den Anleger verurteilt worden ist.

Über das Vermögen der m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG ist, wie wir berichtet hatten, ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Bei der Gersal Ltd. handelt es sich um eine Briefkastenfirma.

Gemäß dem Urteil des Landgerichts Erfurt wurde der beklagte Anlageberater verurteilt, an den Anleger Schadensersatz in Höhe der geleisteten Einzahlungen abzüglich erhaltener Auszahlungen nebst Zinsen zu bezahlen.

Nach Auffassung des Landgerichts Erfurt war zwischen dem Kläger und dessen Ehefrau, die ihre Rechte an ihren Ehemann abgetreten hatte, und dem beklagten Anlageberater ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen.

Zutreffend hat das Landgericht Erfurt darauf verwiesen, dass die Beratung anleger- und objektgerecht sein muss und sich die objektgerechte Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken der Anlage beziehen muss, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben.

Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss somit über die allgemeinen und besonderen Risiken einer Anlage richtig und vollständig aufgeklärt werden.

Nach Meinung des Landgerichts Erfurt hat der Beklagte Anlageberater seine Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt, weil er den Anlegern die Anlage in Form einer Beteiligung an der Gersal Ltd. fehlerhaft als sichere Geldanlage empfohlen hat.

Bei einer derartigen Anlage in Form einer Beteiligung an der Gersal Ltd. handele es sich aber nicht um eine sichere Anlage, weil die Gefahr des Verlustes der gesamten Einlage bestehe.

Auch hinsichtlich der versprochenen Erträge sei keine Sicherheit gegeben gewesen, da diese nicht garantiert gewesen seien.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil zeigt aber, dass für Anleger, die Anlagen bei der m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG bzw. der Gersal Ltd. abgeschlossen haben, eine Möglichkeit besteht, den erlittenen Schaden wieder zu realisieren, indem der Berater, der die Anlage empfohlen hat, auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

Wie wir auch berichtet hatten, ist auch gegen Verantwortliche der Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig.

Es kann daher auch die Möglichkeit bestehen, dass sich gegen Verantwortliche der m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen lassen.

Ob und inwieweit sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Geschädigte, die Anlagen bei der m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG bzw. der Gersal Ltd. abgeschlossen haben.

 

Stand: 18.04.2016