Zur Lloyd Financial Service Treuhand (LLFS) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnmeldung herausgegeben.

Gemäß der BaFin bietet die Lloyd Financial Service Treuhand auf ihrer Homepage „als Service unserer Treuhandgesellschaft die Kapitalabsicherung und die Kapitalverwaltung“ an. Nach Angaben der BaFin schließt dies nicht aus, dass seitens der LLFS Bankgeschäfte betrieben werden.

Nach der Mitteilung der BaFin verfügt die Lloyd Financial Service Treuhand über keine Erlaubnis der BaFin gemäß dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften und das Unternehmen stehe auch nicht unter der Aufsicht der BaFin.

Außerdem verweist die BaFin auch darauf, dass die Lloyd Financiel Service Treuhand keine zustellungsfähige Adresse im Inland habe und die auf der Homepage im Impressum angegebene Postfachadresse in Frankfurt tatsächlich nicht auf das Unternehmen registriert sei.

Anleger, die in Geschäftsbeziehungen zur Firma Lloyd Financial Service Treuhand GmbH stehen bzw. Anlagen im Zusammenhang mit der LLFS abgeschlossen haben und aufgrund der Mitteilung der BaFin eine Beratung hinsichtlich rechtlicher Möglichkeiten wünschen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

 

Stand: 13.09.2016