Nach Angabe der BaFin ist Ihre Verfügung vom 13.03.2018, mit der gegenüber der Lionstradingclub Ltd. angeordnet worden ist, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln, bestandskräftig.

Wie berichtet, hat die Lionstradingclub Ltd. mit einem Angebot über die Internetseite www.lionstradingclub.org Gelder angenommen und eine unbedingte Rückzahlung versprochen, das Einlagengeschäft betrieben, ohne über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Nach der Rechtsprechung können Gesellschaften, die unerlaubte Einlagengeschäfte betreiben und deren Verantwortliche auf Schadensersatz haften.

Betroffene Anleger, die keine Rückzahlung erhalten, können sich gerne mit Fragen an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

15.06.2018