Wie von der Insolvenz der Lignum Sachwert Edelholz AG betroffene Geschädigte berichten, wendet man sich an die Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG, um diese mit einem möglichen Zukunftskonzept nach einer Insolvenz Hoffnung zu machen.

Diesbezüglich wird zunächst darauf verwiesen, dass das bisherige Konzept der Lignum Sachwert Edelholz AG, da nach Ansicht der BaFin eine Prospektpflicht gegeben sei, nicht mehr fortgeführt werden könne.

Hierzu ist allerdings anzumerken, dass dies für die Lignum Sachwert Edelholz AG und deren Verantwortliche nicht überraschend kam. Es war seit längerem bekannt, dass auch für derartige Anlagen bei der geplanten Neuregelung des Vermögensanlagegesetzes eine Prospektpflicht ggf. besteht. Im Übrigen verfügte die Lignum Sachwert Edelholz auch bereits über Prospekte, die im Vertrieb eingesetzt worden sind.

Im Übrigen werden die Anleger dann mit Hinweis auf eine Schadensersatzklage gegen die BaFin sowie eine „Anschlusslösung“ nach der Insolvenz mit vagen Hoffnungen vertröstet, für die dann wiederum Kapital benötigt würde. Es wird zwar darauf verwiesen, dass man noch Daten erheben müsse und Prüfungen hinsichtlich eines Anschlusskonzeptes vornehmen müsse. Allerdings wird auch dargestellt, dass in Bulgarien keinerlei Personal mehr vorhanden ist.

Auch gibt es, soweit uns bekannt, gerade nach der Insolvenz, weder in Deutschland, noch in Bulgarien irgendwelche Ressourcen, auf die zugegriffen werden könnte und es handelt sich bei der Lignum-Gruppe um ein weitverzweigtes Firmennetz und es ist auch noch unklar, ob und inwieweit überhaupt Baumbestände im  Eigentum der Lignum Sachwert Edelholz AG stehen.

Ohne dass eine Art Businessplan vorhanden ist bzw. keine genaue Evaluierung im Hinblick darauf durchgeführt wurde, welche Anzahl von Bäumen mit welcher Qualität und welchem Alter bzw. Verwertungsreife vorhanden sind, erfolgt die Werbung mit einer Auffanglösung nach unserer Ansicht auf keinerlei soliden Fundament und für Anleger ist überhaupt keine Beurteilungsgrundlage möglich, so dass Investoren der Lignum Sachwert Edelholz AG unseres Erachtens damit vertröstet werden sollen.
Hinsichtlich von Teakbäumen wird wiederum völlig vage darauf verwiesen, dass sich beim Insolvenzverwalter Rahmenverträge mit dem Anbieter Florestica befinden würden und sich die tatsächlichen Mengenansprüche gegenüber Florestica aus Listen ergeben würden, diese Listen aber erst gesucht werden müssten. Diesbezüglich scheint also auch völlig unklar zu sein, ob und inwieweit überhaupt Teakbäume vorhanden sind.

Im Übrigen wird auch für eine Anschlusslösung darauf verwiesen, dass man die alten Prognosen von Lignum Sachwert Edelholz AG nicht übernehmen wolle, da sich angeblich der Rohstoffmarkt in eine andere Richtung entwickelt habe.

Damit wird aber unseres Erachten auch indirekt zugegeben, dass die Prognosen von der Lignum Sachwert Edelholz AG nicht plausibel bzw. nur geschönt waren.

Solange also nicht ganz konkrete Zahlen hinsichtlich einer Anzahl der Bäume, der Qualität, der Schlagreife bzw. Verwertbarkeit und insbesondere auch des zu erzielenden Holzpreises und auch zu den Eigentumsverhältnissen der Bäume vorliegen, sollten Anleger keine konkreten Hoffnungen auf eine Anschlusslösung, bei der ggf. auch noch Kapital investiert werden müsste, setzen.

Anleger sollten daher auch alternative Lösungen prüfen lassen, wie das investierte Kapital wieder realisiert werden kann. Wie dargestellt, kann sich unter verschiedenen Gesichtspunkten auch die Möglichkeit ergeben, das Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

So können etwa auch Berater, die einem Anleger eine Investition in Bäume der Lignum Sachwert Edelholz AG empfohlen haben, auf Schadensersatz haften, wenn sie den Anleger nicht ausreichend über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Investition aufgeklärt haben und auch nicht ausreichend die Plausibilität des Anlagekonzepts geprüft haben.

Stand: 04.10.2016