Anleger, die zu Beginn des Jahres 2007 auf Empfehlung ihrer Bank Zertifikate von Lehman Brothers erworben haben, müssen rasch handeln. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung verjähren in drei Jahren ab Kauf des Zertifikates. Nach Eintritt der Verjährung kann ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank wegen eines Leistungsverweigerungsrechts nicht mehr durchgesetzt werden.

Anleger, die bisher von ihrer Bank keine kulanzweise Entschädigung erhalten haben oder denen ein unzureichendes Angebot unterbreitet wurde, sollten möglichst bald die Erfolgsaussichten eines Schadensersatzanspruches prüfen lassen. Auch hier ist für Käufer, die Anfang 2007 Lehman-Zertifikate erworben haben, Eile geboten, um gerichtliche Schritte zur Hemmung der Verjährung einzleiten.

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