Das OLG Frankfurt wies die Berufung der Frankfurter Sparkasse gegen ein Urteil des LG Frankfurt, mit dem die Bank zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet wurde, mit der Begründung zurück, dass sich die Bank die Verletzung ihrer Aufklärungspflichten vorwerfen lassen müsse.

Das Landgericht Heidelberg verurteilte kürzlich eine Bank, die Ihren Kunden den Kauf von Lehman-Zertifikaten empfohlen hatte, wegen fehlerhafter Anlageberatung zu Schadensersatz. Die Pflichtverletzungen sah das Gericht insbesondere in der fehlenden Aufklärung über eine fehlende Einlagensicherung und dem mangelnden Hinweis über das Gewinn bzw. Umsatzinteresse der Bank.

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