Vom Insolvenzgericht wurden nun ein Termin für Anfang Februar zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan anberaumt.

Gemäß dem Insolvenzplan sollen zwei private Investoren, jeweils eine Tochtergesellschaft des KTG Energie-Mehrheitsaktionärs, der Gustav-Zech-Stiftung und der Zech-Gruppe, Einlagen in das Vermögen der Gesellschaft leisten und so die Fortführung der KTG Energie-Gruppe ermöglichen.

Durch die Beiträge dieser Investoren soll außerdem eine Quotenauszahlung an die Gläubiger möglich sein. Dies soll für die Gläubiger vorteilhafter sein als eine Zerschlagung. Die unverbindliche Insolvenzquote würde allerdings nur bei ca. 2,94 % liegen.

Anleger die wissen wollen, ob außerhalb des Insolvenzverfahrens für sie rechtliche Möglichkeiten bestehen, Verluste weiter zu begrenzen bzw. das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren, sollen einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte der KTG Energie AG.