Über das Vermögen der KTG Agrar ist kürzlich ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden und ein Sachwalter bestellt worden. Nach Medienberichten (z.B. wiwo.de vom 01.09.2016) werden Anleger nicht mit sehr hohen Rückzahlungen in dem Insolvenzverfahren rechnen können, wobei eine Höhe aber noch nicht prognostiziert werden könne.

Nach Angaben in wiwo.de hat der Sachwalter auch die Konzernführung kritisiert und ausgeführt, dass ein zu schnelles Wachstum, fehlende Kontrollsysteme und unangemessene Kosten mitverantwortlich für die Insolvenz seien.

Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war erfolgt, nach dem die KTG Agrar SE die fälligen Zinszahlungen nicht hatte bedienen können.

Laut dem Sachwalter ist ein Verkauf von KTG Agrar geplant.

Nach den Angaben des Sachwalters handele es sich bei der KTG-Gruppe auch um ein weitestgehend undurchsichtiges Firmengeflecht und die KTG-Gruppe verfüge über keine transparenten Finanz- und Controllingsysteme, wie dies für Aktiengesellschaften erforderlich sei.

Nun haben auch die Wirtschaftsprüfer der KTG Agrar ein Testat für den Jahresabschluss der KTG 2015 widerrufen, so ein Bericht in wiwo.de vom 09.09.2016.

Die Prüfer hätten danach klargestellt, dass Vermögensgegenstände, die sie noch vor zwei Monaten vor der Insolvenz als werthaltig testiert hatten, wohl doch nicht werthaltig waren.

Schließlich sind gemäß wiwo.de nun auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden wegen des Verdachts, dass möglicherweise die Lage des Konzerns falsch dargestellt worden ist, anhängig.

Sollte sich ein entsprechender Verdacht im Laufe der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigen, kann sich für Anleger unter Umständen auch die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Auch kann die Möglichkeit bestehen, auf einer anderen Rechtsgrundlage Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt zum Einen Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens der KTG Agrar AG. Außerdem berät unsere Kanzlei betroffene Geschädigte aber auch hinsichtlich der Möglichkeit einer Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 19.09.2016