Auf Antrag der KTG Agrar SE wurde die Anordnung einer Eigenverwaltung in dem Insolvenzverfahren durch das Insolvenzgericht aufgehoben.

Vom Insolvenzgericht wurde nun ein Insolvenzverwalter ernannt und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Betroffen von dem Insolvenzverfahren der KTG Agrar SE sind, wie bereits dargestellt, vor allem Gläubiger der Anleihen 2011/17, ISIN DE00A1H3VN9 sowie der Anleihe 2014/19, ISIN DE00A11QWQ11.

Wie bereits berichtet, sind auch bei der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts, dass die wirtschaftliche Lage des Konzepts möglicherweise falsch dargestellt worden ist, anhängig. Sollte sich dies verifizieren, kann für Anleger auch außerhalb des Insolvenzverfahren die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Dies kann vor allem auch für Anleger interessant sein, die Aktien der KTG Agrar SE erworben haben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt die Interessen von Gläubigern im Insolvenzverfahren und berät auch Geschädigte hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 26.10.2016