Von der Onlinehandelsplattform www.kbcapitals.com werden Anlagen in Form eines Forex-Handels sowie ein Handel in Form von Differenzkontrakten, etwa auf Aktien, Indizes etc. angeboten.

Es werden verschiedene Kontoformen, etwa ein Silver account, ein Brilliant account, und ein Gold account mit verschiedenen Leistungen und Mindesteinzahlungen angeboten.

Außerdem wird auf der Homepage auch mit einem 100 % first deposit bonus geworben.

Warnhinweise der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

Auf der Homepage der KBCapitals findet sich zwar zwischenzeitlich eine Adresse in Prag.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat aber bereits in 2018 davor gewarnt, dass der Betreiber der Webseite www.kbcapitals.com mit angeblichem Sitz in Trust Company Complex, Marshall Islands und mit angeblicher Adresse in Wien, nicht berechtig ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.

Warnhinweise der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattform KBCapitals und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die KBCapitals unseriös ist.

Möglichkeiten für Anleger der KBCapitals

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die KBCapitals, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.

Soweit von der KBCapitals.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.

Anleger die bei der Internethandelsplattform KBCapitals investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.

Stand: 10.03.2020