Über das Vermögen der S&K Real Estate Value GmbH, Frankfurt, ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Im Insolvenzverfahren können unseres Erachtens Forderungen auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage angemeldet werden. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren.

Strafverfahren gegen Verantwortliche der S&K

Nachdem das Landgericht Frankfurt die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Initiatoren und Gründer der S&K-Unternehmensgruppe zugelassen hatte, ist zwischenzeitlich die Hauptverhandlung eröffnet worden. Es fanden mehrere Verhandlungstermine statt. Das Strafverfahren wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Möglichkeiten für Anleger außerhalb der Insolvenz der S&K Real Estate Value GmbH

Wie bereits berichtet, können sich für Anleger der S&K-Gruppe und der S&K Real Estate Value GmbH auch Chancen außerhalb des Insolvenzverfahrens bieten, das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner konnte für einige Mandanten bereits positive Urteile gegen die Verantwortlichen der S&K-Gruppe erwirken.

Außerdem kann auch die Möglichkeit bestehen, dass Berater, die Anlegern die Anlage bei der S&K Real Estate Value GmbH empfohlen haben, auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden können. Wenn Berater Anlegern fehlerhafte Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt oder auf die Plausibilität des Anlagekonzepts nicht ordnungsgemäß geprüft haben, kann eine Haftung auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung begründet sein. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen.

Stand: 20.10.2015