Für einen Mandanten, der sich an der München-Fonds Projekt GmbH & Co. Investitionsfonds II KG beteiligt hatte, konnte unsere Kanzlei erfolgreich einen Rechtsstreit vor dem Landgericht München gegen ein Anlageberatungsunternehmen durch den Abschluss eines Vergleiches beenden. Aufgrund des Vergleiches erhält der Geschädigte einen nennenswerten Betrag seiner Einlagesumme zurück. Die beklagte Beratungsgesellschaft war mit einer Klage wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung über die Risiken auf Schadensersatz in Anspruch genommen worden.

Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung gegenüber der Beklagten dringend den Abschluss eines Vergleiches angeregt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat auch bereits für andere Anleger, die sich an den München-Fonds II und III der Infraplan-Gruppe beteiligt hatten, mit Banken Vergleiche abschließen können. Auch dieser weitere Fall belegt, dass für Mandanten im Rahmen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung erfolgreich Forderungen durchgesetzt werden können.

Betroffene Anleger, die sich an den München-Fonds II und III beteiligt haben, wird geraten, von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, ob sich auch in ihrem Fall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchsetzen lassen.

Stand: 08.01.2013