Das Strafverfahren gegen Verantwortliche der Infinus-Gruppe war vor mehreren Wochen eröffnet worden.

Zunächst bestimmten einige Verfahrensanträge das Verfahren. Nun werden aber erste Aussagen erwartet. Ein Beschuldigter hat nach Medienberichten avisiert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Die Beschuldigten der Infinus-Gruppe müssen sich gemäß der Anklage der Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in einem besonders schweren Fall und wegen Kapitalanlagebetruges verantworten. Gemäß der Staatsanwaltschaft sollen die Verantwortlichen ein Schneeballsystem betrieben haben.

Auf Grundlage der im Strafverfahren erhobenen Vorwürfe können auch für Anleger Möglichkeiten bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche der Infinus-Gruppe durchzusetzen. Es muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden, gegen wen sich entsprechende Schadensersatzansprüche im Hinblick auf die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt geschädigte Anleger.

Stand: 02.12.2015