Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft soll die Führungsspitze von Infinus und Future Business in Untersuchungshaft genommen worden sein, so ein Bericht in FONDS professionell ONLINE.

Es soll sich bei den Inhaftierten um den Großaktionär der Future Business KGaA (Fubus) sowie die Vorstände der Infinus AG Kompetenz-Partner, der Tochter der Future Business KGaA, sowie um einen Aufsichtsrat der Fubus und den Vorstand der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut handeln.

Nach den Angaben von FONDS professionell ONLINE fungierte die Future Business KGaA als Holding der Firmengruppe und emittierte die Orderschuldverschreibungen.

Nach Angaben von FONDS professionell ONLINE beziehen sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auch auf ein Sparplangeschäft, dessen Grundlage Gold-Sparpläne gewesen seien und mit dem Umsatz und Gewinn aufgebläht worden seien. Ohne dieses Geschäft hätte der Fubus-Konzern nach Recherchen von FONDS professionell ONLINE bereits im Jahre 2012 einen niederen Umsatz erzielt und statt eines Vermögens einen Verlust ausweisen müssen.

Wie FONDS professionell ONLINE bereits früher berichtet hat, sind die meisten Orderschuldverschreibungen mit einer kurzen Kündigungsfrist ausgestattet. Daher ist auch aufgrund der aktuellen Entwicklungen fraglich, ob die Forderungen der Anleger aus den Anleihen noch erfüllt werden können.

Sofern die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft, die von der Infinus Gruppe bzw. deren Verantwortlichen als unbegründet zurückgewiesen werden, begründet sind, kann sich für Anleger auch die Möglichkeit ergeben, gegen Verantwortliche der Infinus-Gruppe Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Im Übrigen kann für Anleger auch die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches wegen unzureichender Beratung bzw. Aufklärung in Betracht kommen, wenn sie von dem Berater, der ihnen die Anlage empfohlen hat, unzutreffend über die Risiken von Orderschuldverschreibungen informiert worden sind.

Unsere Kanzlei bietet betroffenen Anlegern Hilfe und Unterstützung bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen an.

Stand: 08.11.2013