Nun wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Future Business KGaA gestellt, so übereinstimmende Medienberichte. Auch über das Vermögen der Prosavus AG ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden.

Die Befürchtungen, dass die Fubus nicht mehr alle offenen Verpflichtungen erfüllen kann, haben sich damit leider bewahrheitet. Betroffen sind vor allem Anleger, die Inhaberschuldverschreibungen der Future Business erworben haben. Nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Anleihegläubiger Forderungen anmelden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Da Gläubiger von Orderschuldverschreibungen aufgrund des Insolvenzverfahrens wohl mit erheblichen Verlusten rechnen müssen, rückt umso mehr die Frage in den Vordergrund, ob Geschädigte über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche der Fubus bzw. Infinus-Gruppe oder über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Berater bzw. Vermittler das eingesetzte Kapital wieder realisieren können. Diesbezüglich berät unsere Kanzlei betroffene Anleger.

Die Prosavus AG hat Anlegern den Erwerb von Genussrechten angeboten. Geschäftsgegenstand der Prosavus war der Handel mit Lebens- und Rentenversicherungspolicen sowie Immobilien und Beteiligungen.

Auch für Inhaber von Genussrechten der Prosavus bietet unsere Kanzlei eine Prüfung und Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen an.

Stand: 14.11.2013