Das Strafverfahren vor dem Landgericht Dresden ist mit einem Urteil zu Ende gegangen, mit dem fünf Verantwortliche wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges und Kapitalanlagebetrugs zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und vier Monaten und acht Jahren verurteilt worden sind. Ein weiterer früherer Mitarbeiter wurde zu einer Haftstrafe von 4 ½ Jahren wegen Beihilfe verurteilt.

Nach Auffassung des Gerichts ist ein Schneeballsystem betrieben worden. Es seien viel zu hohe Renditen versprochen worden und dadurch seien circa 22.000 Kunden betrügerisch geschädigt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der Angeklagten hatten auch avisiert, im Falle einer Verurteilung Revision gegen das Urteil einzulegen.

10.07.2018