Über das Vermögen der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut fungierte als Vertriebsgesellschaft hinsichtlich Orderschuldverschreibungen, Genussrechten und Nachrangdarlehen der Future Business KGaA (FuBus).

Die Future Business KGaA hatte dabei auch die Funktion eines Haftungsdaches für gebundene Vermittler bzw. Berater. Von diesen vertraglich gebundenen Beratern bzw. Vermittlern wurden Anlegern hinsichtlich des Erwerbs von Orderschuldverschreibungen, Genussrechten und Nachrangdarlehen der FuBus beraten.

Gegen Verantwortliche der Infinus-Gruppe ermittelt die Staatsanwaltschaft, wie bereits berichtet, wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung. Wenn sich dies bestätigt, kann für Anleger, die Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen der Future Business KGaA investiert haben, ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung begründet sein.

Auf dieser Grundlage können auch Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung begründet ist. Dies muss aber auch in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren.

Stand: 15.05.2014