Gegenüber der MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH, die Einzahlungen von Kunden für die Internethandelsplattformen www.crypto-sfs.com und www.jbcapital.com entgegengenommen hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, das damit betriebene unerlaubte Finanztransfergeschäft einzustellen. Von der MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH wurde auf ihren Geschäftskonten Kapital von Privatanlegern für Anlagen bei den Internethandelsplattformen www.crypto-sfs.com und www.jbcapital.com entgegengenommen und im Anschluss auf ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weitergeleitet, so die BaFin.

Nach Ansicht der BaFin wurde damit von der MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH ein Finanztransfergeschäft betrieben. Dafür hatte die MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH keine Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung der BaFin datierte bereits vom 04.09.2019. Die Verfügung ist nun, wie die BaFin informierte, rechtskräftig.

Warnhinweise der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattformen www.crypto-sfs.com und www.jbcapital.com und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Möglichkeiten für Anleger

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Auch die Handelsplattformen www.crypto-sfs.com und www.jbcapital.com verfügen laut der Mitteilung der BaFin nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Soweit von der www.crypto-sfs.com und www.jbcapital.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anlegern, die Gelder bei den Handelsplattformen www.crypto-sfs.com und www.jbcapital.com eingezahlt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die den Handelsplattformen www.crypto-sfs.com und www.jbcapital.comKapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 14.01.2020