Gegenüber der Ivory Group Ltd., Roseau, Dominica, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Betreiberin der Handelsplattform www.tradetoro.com nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die sofortige Einstellung eines unerlaubten Eigenhandels angeordnet.

Über die Handelsplattform www.tradetoro.com wurden deutschen Anlegern finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference -CFD´s) auf Währungspaare und Kryptowährungen angeboten.

Soweit die Ivory Group Ltd. über ihre Handelsplattform Anlegern den Zugang zu Differenzkontrakten auf Währungspaare und Kryptowährungen ermöglicht hat, hat die Gesellschaft nach Ansicht der BaFin einen grenzüberschreitenden Eigenhandel im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit.c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Warnungen der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattform www.tradetoro.com und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei diesen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Möglichkeiten für Anleger

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Soweit nach Ansicht der BaFin ein unerlaubter Eigenhandel betrieben worden ist, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Denn im Falle des Betreibens eines unerlaubten Eigenhandels können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anleger, die für Anlagen bei der Handelsplattform www.tradetoro.com Einzahlungen geleistet haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurück zu erhalten, wenn sich diesbezüglich Schwierigkeiten ergeben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die der Handelsplattform www.tradetoro.com Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 12.09.2019