Gegenüber der Tokkata Software GmbH i. G., die Einzahlungen von Kunden der Internethandelsplattform www.stscrypto.com entgegengenommen hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, das damit betriebene unerlaubte Finanztransfergeschäft einzustellen. Von der Tokkata Software GmbH i. G. wurde auf ihre Geschäftskonten Kapital von Privatanlegern durch Anlagen bei der Internethandelsplattform www.stscrypto.com entgegengenommen und im Anschluss auf ausländische Konnten verschiedener Gesellschaften weitergeleitet, so die BaFin.

Nach Ansicht der BaFin wurde damit von der Tokkata Software GmbH i. G. ein Finanztransfergeschäft betrieben.

Dafür hatte die Tokkata Software GmbH i. G. nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

 Warnhinweise der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattform www.stscrypto.com und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Möglichkeiten für Anleger

Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Auch die Handelsplattform www.stscrypto.com verfügt laut der Mitteilung der BaFin nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Soweit von der www.stscrypto.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anlegern, die Gelder bei der Handelsplattform www.stscrypto.com eingezahlt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die der Handelsplattform www.stscrypto.com Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 13.09.2019