Gegenüber der World-Systems-Consult GmbH, die Einzahlungen von Kunden der Internethandelsplattform www.fplus.ai entgegengenommen hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, das damit betriebene unerlaubte Finanztransfergeschäft einzustellen. Von der World-Systems-Consult GmbH wurde auf ihre Geschäftskonten Kapital von Privatanlegern für Anlagen bei der Internethandelsplattform www.fplus.ai entgegengenommen und im Anschluss auf ausländische Konnten verschiedener Gesellschaften weitergeleitet, so die BaFin.

Nach Ansicht der BaFin wurde damit von der World-Systems-Consult GmbH ein Finanztransfergeschäft betrieben.

Dafür hatte die World-Systems-Consult GmbH nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

 Warnhinweise der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattform www.fplus.ai und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Möglichkeiten für Anleger

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Auch die Handelsplattform www.fplus.ai verfügt laut der Mitteilung der BaFin nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Soweit von der www.fplus.ai bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anlegern, die Gelder bei der Handelsplattform www.fplus.ai eingezahlt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die der Handelsplattform www.fplus.ai Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 13.09.2019