Gegenüber der Mellis Creations GmbH i. G., die Einzahlungen auf Ihrem Konto für die Internethandelsplattform www.cctmarket.com, entgegengenommen hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde angeordnet, ein unerlaubt betriebenes Finanztransfergeschäft einzustellen.

Von der Mellis Creations GmbH i. G. wurde auf ihrem Geschäftskonto Kapital von Privatanlegern für Anlagen bei der Internethandelsplattform www.ctmarket.com entgegengenommen und im Anschluss auf ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weitergeleitet, so die BaFin.

Nach Meinung der BaFin wurde damit von der Mellis Creations GmbH i. G. ein Finanztransfergeschäft betrieben. Dafür hatte die Gesellschaft aber keine Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung der BaFin datierte bereits vom 15.10.2019. Laut BaFin ist die Verfügung nun rechtskräftig.

Warnhinweise der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattform www.cctmarket.com und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Möglichkeiten für Anleger

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Auch die Handelsplattform www.cctmarket.com verfügt laut der Mitteilung der BaFin nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Soweit von der www.cctmarket.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anlegern, die Gelder bei der Handelsplattform www.cctmarket.com eingezahlt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die der Handelsplattform www.cctmarket.com Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 24.01.2020