Soweit die Sky Hub Ltd. Betreiber der Handelsplattform www.4xincome.com ist, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die gegenüber Betreibergesellschaft die sofortige Einstellung eines unerlaubten Einlagengeschäftes angeordnet.

Über die Handelsplattform www.4xincome.com wurde ein Handel in finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD´s) und in Divisen angeboten.

Damit zusammenhängend werden von der Sky Hub Ltd. fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums angenommen, so die BaFin.

Nach Ansicht der BaFin wurde damit von der Sky Hub Ltd. ein Einlagengeschäft betrieben, ohne über eine dafür erforderliche Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Daher hat die BaFin der Sky Hub Ltd. auch diese Art von Geschäften in Deutschland mit Verfügung vom 18.07.2019 untersagt.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

BaFin warnt vor Handelsplattformen

Bezüglich der von der Sky Hub Ltd. betriebenen Handelsplattform und anderen Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei diesen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen und Kryptowährungen sind mit dem Risiko von hohen Verlusten, insbesondere auch dem Risiko des Totalverlustes verbunden.

Über derartige Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit auf hohe Gewinne angeboten. Den Betreibern der Handelsplattformen ist aber das Angebot derartiger Anlagemöglichkeiten in Deutschland häufig nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zu äußerster Vorsicht geraten.

 Optionen für Anleger

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Soweit nach Meinung der BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben worden ist, ohne dass die Betreibergesellschaft über eine Erlaubnis der BaFin verfügten, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens eines Einlagengeschäfs begründen lassen.

Im Falle eines unerlaubten Betreibens eines Einlagengeschäftes können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Anleger, die Anlagen bei der Handelsplattform www.4xincome.com abgeschlossen haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragten, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, um das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten, wenn sich diesbezüglich Schwierigkeiten ergeben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Sky Hub Ltd., die Gelder für Anlagen bei der Handelsplattform www.4xincome.com eingezahlt haben.

Stand: 08.08.2019