Nun wurde auch gegenüber der Silverdale Holdings Ltd., der Betreibergesellschaft der Handelsplattform www.topinvestus.com, seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine sofortige Einstellung eines grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Über die Handelsplattform www.topinvestus.com werden Anlegern finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Differnce – CFD´s) angeboten, und zwar auf Basiswerte, wie Währungen, Aktien, Indizes und Rohstoffe.

Damit wird von der Silverdale Holdings Ltd. über die Handelsplattform topinvestus.com nach Auffassung der BaFin ein Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben. Über eine dafür nötige Erlaubnis der BaFin verfügt das Unternehmen nicht.

Optionen für Anleger

Wie wir bereits berichtet hatten, können sich für Anleger, soweit über die Handelsplattform topinvestus von der Betreibergesellschaft ein unerlaubter Eigenhandel betrieben wird, Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen., für die nicht nur die Betreibergesellschaft, sondern auch deren verantwortliche Personen haften können.

Anleger berichten auch, dass von der topinvestus Rückzahlungen bestehender Guthaben verweigert werden.

Es können sich daher für Anleger auch noch Schadensersatzansprüche auf anderer Grundlage, auch wegen anderer Tatbestände einer unerlaubten Handlung, ergeben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und vertritt Anleger, die Kapital bei topinvestus.com investiert haben.

Stand: 15.06.2020