Der Longsdale Capital Ltd., Marschallinseln, als Betreibergesellschaft der Handelsplattform www.stockglobal.com, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde das unerlaubte Betreiben eines Eigenhandels untersagt.

Die Longsdale Capital Ltd. bietet über die Handelsplattform www.stockglobal.com deutschen Kunden den Abschluss von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf Basiswerte, wie

  • Währungen,
  • Termingeschäfte,
  • Aktien,
  • Indizes und
  • Handelswaren

an.

Es wird ein Zugang u. a. zum MetaTrader 4 und ein Demo-Konto offeriert.

Es werden verschiedene Kontoformen mit verschiedenartigen Leistungen und auch z. B. unterschiedlichen Spreads mit Mindesteinzahlungen angeboten, nämlich

  • ein Bronze-Konto,
  • ein Silber-Konto,
  • ein Gold-Konto und
  • ein Platinum-Konto.

Soweit ein Abschluss von Differenzkontrakten über die Plattform stockglobal.com angeboten wird, wird nach Meinung der BaFin gewerbsmäßig ein Eigenhandel nach dem Kreditwesengesetz (KWG) betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt aber die Longsdale Capital Ltd. nicht.

Warnhinweise der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattform stockglobal.com und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Wer mit stock global Kontakt hat, sollte daher vorsichtig sein.

Möglichkeiten für Anleger

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Auch die Handelsplattform stockglobal.com verfügt laut der Mitteilung der BaFin nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Soweit von der stock global broker bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anleger, die Gelder bei der Handelsplattform stockglobal.com eingezahlt haben und negative stock global Erfahrungen gemacht haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die der Handelsplattform stockglobal.com Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 20.03.2020