Gegenüber der FCorp Services Ltd., Majuro, Marshallinseln, der Betreibergesellschaft der Handelsplattform www.rimarkets-fx.com hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung eine sofortige Einstellung eines unerlaubten, grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Deutschen Anlegern wurde von der FCorp Services Ltd. als Betreibergesellschaft der Handelsplattform www.rimarkets-fx.com (früher www.rimarkets.com) Anlagen in Differenzkontrakten (Contracts for Difference -CFD´s) auf Basiswerte in Form von

  • Aktien,
  • Devisen,
  • Indizes und
  • Rohstoffe

offeriert.

Nach Meinung der BaFin wurde dadurch ein Eigenhandel gemäß dem Kreditwesengesetz betrieben.

Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte die FCorp Services Ltd. aber nicht.

Der Eigenhandel wurde somit unerlaubt betrieben.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Warnhinweise der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattform www.rimarkets-fx.com und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Möglichkeiten für Anleger

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre  Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Auch die Handelsplattform www.rimarkets-fx.com verfügt laut der Mitteilung der BaFin nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Soweit von der www.rimarkets-fx.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anlegern, die Gelder bei der Handelsplattform www.rimarkets-fx.com eingezahlt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die der Handelsplattform www.rimarkets-fx.com Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 14.01.2020