Bezüglich der NEXO-GROUP mit vorgeblichem Firmensitz in Berlin weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) daraufhin, dass die NEXO-Group keine Erlaubnis der Behörde zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringung von Finanzdienstleistungen in Deutschland hat und die Gesellschaft auch nicht unter der Aufsicht der BaFin steht.

Von der NEXO-Group werden auf ihrer Homepage www.nexo-group.com u. a. „accounts“ angeboten, mit denen Fremdwährungen im Forex-Handel und Kryptowährungen gehandelt werden können, so die BaFin.

Nach dem Hinweis der BaFin ist aber die NEXO-Group unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.

Warnungen der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattform nexo-group und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Möglichkeiten für Anleger der NEXO-GROUP

Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s, im Forex-Handel und in binären Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die NEXO-Group nach Angaben der BaFin nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.

Soweit von der NEXO-Group bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.

Anleger die bei der Internethandelsplattform NEXO-Group investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.

Stand: 04.03.2020