Gegenüber der Arrow Capital Ltd, Port-Vila, Vanuatu hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde eine sofortige Einstellung eines grenzüberschreitenden Eigenhandels verfügt.

Die Betreibergesellschaft Arrow Capital Ltd. offeriert auf der Handelsplattform lvgrowmarkets.com Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf Basiswerte, wie

  • Aktien,
  • Indizes
  • Währungen und
  • Rohstoffe.

Es wird damit geworben, dass man MT4 kostenfrei erhält. Angeboten wird auch ein Demo-Konto.

Des Weiteren wird dargestellt, dass man mehr als 200.000 Tradern Gewinne beschert und Tradern zum Erfolg verhelfen will und es Ziel sei, den Einstieg in den Klub der erfolgreichen Trader zu ermöglichen und das Leben zu verändern.

Mit dem Angebot in Anlagen in Differenzkontrakten wird von der Betreibergesellschaft Arrow Capital Ltd. der Handelsplattform lvgrowmarkets.com nach Auffassung der BaFin gewerbsmäßig ein Eigenhandel nach dem Kreditwesengesetz (KWG) betrieben. Über eine dafür nötige Erlaubnis der BaFin verfügt die Gesellschaft aber nicht.

Der Eigenhandel wir somit unerlaubt betrieben.

Warnhinweise der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattform lvgrowmarkets.com und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Möglichkeiten für Anleger

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Auch die Handelsplattform lvgrowmarkets.com verfügt laut der Mitteilung der BaFin nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Soweit von der lvgrowmarkets.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anlegern, die Gelder bei der Handelsplattform lvgrowmarkets.com eingezahlt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die der Handelsplattform lvgrowmarkets.com Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 04.03.2020