Von der Onlinehandelsplattform kodimax werden Anlagen in Form eines Forex-Handels sowie auch eines Handels in Kryptowährungen und Aktien in Form von Differenzkontrakten angeboten.

Es werden verschiedene Kontoformen, wie etwa ein Basic Account, ein Silver Account und ein Gold Account mit verschiedenen Leistungen und auch Boni angeboten.

Warnhinweise der FCA

Die Financial Conduct Authority (FCA), die britische Aufsichtsbehörde, warnt davor, dass die kodimax Produkte in Großbritannien ohne Erlaubnis der Behörde anbietet.

Warnhinweise der BaFin

Jp Valery
Kodimax

Hinsichtlich der Handelsplattform kodimax und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht bedeuten, dass die kodimax unseriös ist.

 


Kodimax Anleger haben diese Möglichkeiten

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die kodimax, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.

Soweit von der kodimax bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.

Anleger die bei der Internethandelsplattform kodimax investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.

Stand: 04.02.2020