Gegenüber der Calibur Capital Markets (TDM) Ltd., London, Großbritannien, der Betreibergesellschaft der Handelsplattform www.claiburcapital.net, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung eine Einstellung eines grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Deutschen Anlegern werden auf der Handelsplattform Anlagen in Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) offeriert, und zwar auf Basiswerte, wie

  • Aktien,
  • Indizes und
  • Rohstoffe.

Nach Meinung der BaFin wird dadurch erwerbsmäßig ein Eigenhandel nach dem Kreditwesengesetz (KWG) betrieben. Über eine dafür nötige Erlaubnis der BaFin verfügt aber die Calibur Capital Markets (TDM) Ltd. nicht.

Der Eigenhandel wird somit unerlaubt betrieben.

Warnhinweise der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattform www.claiburcapital.net und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Möglichkeiten für Anleger

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Auch die Handelsplattform www.claiburcapital.net verfügt laut der Mitteilung der BaFin nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Soweit von der www.claiburcapital.net bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anlegern, die Gelder bei der Handelsplattform www.claiburcapital.net eingezahlt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die der Handelsplattform www.claiburcapital.net Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 04.03.2020