Über das Vermögen der Halebridge Asset Management GmbH ist ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gläubiger wurden unter  Fristsetzung zur Anmeldung von Forderungen aufgefordert. Diese Frist ist zwar schon abgelaufen. Es handelt sich dabei aber um keine Ausschlussfrist.

Für Gläubiger können daher nach wie vor Forderungen in diesem endgültigen Insolvenzverfahren angemeldet werden. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren und der Betreuung des Insolvenzverfahrens über mehrere Jahre.

Möglichkeiten für Geschädigte neben dem Insolvenzverfahren

Wie berichtet, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), da die Halebridge Asset Management GmbH das Einlagengeschäft betrieben hatte, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen, die Rückabwicklung der angenommenen Gelder angeordnet.

Diese Verfügung ist auch rechtskräftig.

Für betroffene Anleger kann daher auch die Möglichkeit bestehen, gegen verantwortliche Personen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Anleger, die Lebensversicherungen oder sonstige Anlagen an die Halebridge Asset Management veräußert haben, bei der Prüfung und Durchsetzung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen.

Stand: 24.06.2015