Wie zu erfahren war, ist der ehemalige Vorstand der Green Planet AG vom Landgericht Frankfurt – Strafgericht – zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Wie wir berichtet hatten, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt den ehemaligen Vorstand der GreenPlanet AG wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges angeklagt. Mit dem Strafurteil ist das Landgericht Frankfurt aufgrund des Strafverfahrens zu dem Ergebnis gekommen, dass der Vorwurf des Betruges begründet ist.

Das Landgericht soll von zwei Komplexen mit einem Schaden von über 20 Millionen Euro ausgegangen sein.

Das Urteil soll zwar noch nicht rechtskräftig sein.

Aufgrund des Strafurteils des Landgerichts Frankfurt hat sich aber zunächst einmal die Einschätzung der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bestätigt, dass Anleger hinsichtlich des Erwerbs von Teakbäumen von der Green Planet AG bzw. dessen Verantwortlichen betrügerisch geschädigt worden sind.

Die Kanzlei vertritt die Interessen von betroffenen Geschädigten im Insolvenzverfahren und auch hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche der Green Planet AG.

 

Stand: 30.12.2015