Im Insolvenzverfahren war Gläubigern vom Insolvenzgericht eine Frist bis 07.10.2014 gesetzt worden, Forderungen anzumelden. Obwohl diese Frist abgelaufen ist, können Gläubiger nun noch Forderungen anmelden, um die Chance auf eine zu wahren. Bei einer verspäteten Forderungsanmeldung müssen Gläubiger allerdings damit rechnen, dass Ihre Forderungen erst  in einem gesonderten, späteren Prüfungstermin geprüft werden und dafür auch gesonderte Kosten anfallen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Weitere Optionen für Investoren, die Kapital bei der Green Planet AG angelegt haben:

Da betroffene Geschädigte im Insolvenzverfahren nur eine Quote erhalten können, stellt sich die Frage, ob neben dem Insolvenzverfahren noch andere Möglichkeiten bestehen, das investierte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Wie berichtet, sind gegen Verantwortliche Green Planet AG strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig. Es gilt zwar die Unschuldsvermutung. Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft allerdings bestätigen, besteht für Anleger die Möglichkeit, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen wegen unerlaubter Handlung durchzusetzen, um auch auf von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Vermögenswerte zugreifen zu können.

Investoren, die der Green Planet AG Kapital zur Verfügung gestellt haben und die sich nicht nur mit einer Aussicht auf eine Quote in einem Insolvenzverfahren begnügen wollen, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen auch außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadensersatzansprüche durchzusetzen, um das eingesetzte Kapital wieder zur realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Investoren, die von der Green Planet AG Teakholzbäume erworben haben.

Stand: 22.10.2014