Von der Handelsplattform Go Capital FX werden Anlagen in Form eines Handels in Differenzkontrakten und auch ein Forex-Handel angeboten.

Der Handel in Differenzkontrakten wird insbesondere in

  • Waren,
  • Metalle,
  • Indizes und
  • Aktien

angeboten.

Zum Handeln wird MetaTrader4 benutzt.

Auf der Homepage von gocapitalfx wird auch angeboten, Tradern mit verschiedenen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Möglichkeiten die Chance einzuräumen, auf den Finanzmarkt mittels eines umfassenden Angebotes der Handelsinstrumente zu verdienen.

Anlegern wird auch die Möglichkeit der Eröffnung eines Demokontos angeboten, aufgrund dessen Erfahrungen erworben werden können.

Bei Eröffnung eines tatsächlichen Handelskontos wird dann darauf verwiesen, dass Go Capital FX es ermöglicht, dass Konto in jeder für den Kunden passenden Weise aufzufüllen.

Klickt man aktuell auf den Menüpunkt „Impressum“ auf der Homepage von gocapitalfx, erscheint nichts, also auch keine Adresse von Go Capital FX oder der Betreibergesellschaft.

Warnhinweise der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattform gocapitalfx und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht bedeuten, dass die gocapitalfx unseriös ist.

Welche Optionen haben Go Capital FX-Anleger?

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Go Capital FX, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.

Soweit von der Go Capital FX bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.

Anleger die bei der Internethandelsplattform Go Capital FX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.

Stand: 27.02.2020