Nach Mitteilung der BaFin ist ihre Verfügung vom 15.02.2018, mit der gegenüber der Global Infopool UG (haftungsbeschränkt), Königsbach-Stein, angeordnet wurde, das unerlaubte betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln, bestandskräftig.

Wie berichtet, hat die Global Infopool UG nach Ansicht der BaFin, soweit sie Anlegern den Erwerb von „Vinkulierten Namens- Teilschuldverschreibungen“ anbot und eine unbedingte Rückzahlung versprach, ein Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür eine Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

Nach der Rechtsprechung können Gesellschaften, die unerlaubtes Einlagengeschäfte betreiben und deren Verantwortliche auf Schadensersatz haften.

Für Anlegern, die der Global Infopool UG Kapital für den Erwerb von Vinkulierten Namens- Teilschuldverschreibungen zur Verfügung gestellt haben, kann die Möglichkeit bestehen, einen entsprechenden Schadensersatzanspruch durchzusetzen, um das investierte Kapital wieder zu realisieren.

Betroffene Anleger, die keine Rückzahlung erhalten, können sich bezüglich einer Unterstützung gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

11.05.2018