Über das Vermögen der Global Financial Invest AG (GFI AG) wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger wurden aufgefordert, Ansprüche geltend zu machen.

Forderungen gegen die GFI AG können daher nur noch in diesem endgültigen Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, dass die Forderungen ausreichend konkretisiert werden und entsprechende Unterlagen eingereicht werden müssen, damit eine ausreichende Prüfung durch den Insolvenzverwalter gewährleistet ist.

Sofern dies nicht der Fall ist, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass eine Forderung nicht anerkannt wird.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Geltendmachung von Ansprüchen in dem Insolvenzverfahren.

Möglichkeiten für Anleger außerhalb des Insolvenzverfahren

Wie berichtet, hatte die Global Financial Invest AG mit dem Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebensversicherungen und sonstigen Vermögensanlagen unerlaubt ein Einlagengeschäft betrieben.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der GFI AG daher auch das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und eine Abwicklung der Geschäfte angeordnet. Eine Abwicklung ist nicht erfolgt.
Neben einer Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren kann daher auch die Möglichkeit bestehen, dass Verantwortliche der Global Financial Invest AG auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können.

Denn auch Verantwortliche der GFI AG können wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften auf Schadensersatz haften.

Außerdem kann auch gegen einen Berater, der einem Anleger den Abschluss von „Kaufverträgen“ mit der GFI AG empfohlen hat, ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung durchgesetzt werden, sofern der Anleger unzureichend bzw. fehlerhaft über die Risiken und Hintergründe der Anlage aufgeklärt worden ist bzw. der Berater die Plausibilität des Anlagekonzepts nicht ausreichend geprüft hat.

Von unserer Kanzlei wurden auch bereits erste gerichtliche Schritte gegen Berater, soweit diese nach unserer Auffassung die Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag verletzt haben, eingeleitet.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte auch bei der Prüfung und Durchsetzung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen.

 

 

Stand: 17.05.2016