Für Mandanten unserer Kanzlei konnten nun zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen dingliche Arrestbefehle und Pfändungsbeschlüsse erwirkt werden. So haben unter anderem das Landgericht Augsburg mit Beschluss vom 11.04.2011 zu Gunsten eines Mandanten gegen die GFE Energy AG, Schweiz, und zwei Verantwortliche dieser Gesellschaft sowie das Landgericht Baden-Baden zu Gunsten eines anderen Geschädigten einen Arrest gegen den Geschäftsführer GFE mbH, Nürnberg, erlassen. Aufgrund der Arreste können nun Pfändungen in Vermögenswerte der Antragsgegner bewirkt werden, um eine Rückführung der für die Blockheizkraftwerke bezahlten Kaufpreise zu erreichen.