Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat nun gegen 14 Verantwortliche aus Verwaltung, Vertrieb und Produktion der GFE Anklage wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges erhoben.

Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft sollen die von der GFE vertriebenen Modelle weder technisch noch betriebswirtschaftlich realisierbar gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vielmehr vor, die von den Kunden für den Erwerb von Blockheizkraftwerken erhaltenen Gelder für eigene Zwecke und für Zwecke Dritter verwendet zu haben.

Nach Ansicht unserer Kanzlei können neben den Verantwortlichen wegen Betruges auch Berater oder Vermittler, die den Erwerb der Blockheizkraftwerke empfohlen haben, auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bzw. Anlagevermittlung haften. So hat auch das Oberlandesgericht München in einer Entscheidung von Januar 2012 die Berufung eines Anlagevermittlers, gegen ein Urteil, mit dem einem Anleger ein Schadensersatzanspruch zugesprochen worden war, als unbegründet zurückgewiesen, da er die Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag nicht erfüllt hat, weil er die Plausibilität des Anlagekonzepts nicht ordnungsgemäß geprüft hatte.

Stand: 24.04.2012