Von der German Property Group (vormals Dolphin Trust) wurde beim Amtsgericht Bremen ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über deren Vermögen gestellt und es wurde vom Insolvenzgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt.

Betroffen davon sind insbesondere auch die Projektentwicklungsgesellschaften der German Property Group, für die Insolvenzanträge auch bereits gestellt wurden bzw. die Stellung von Insolvenzanträgen angekündigt ist.

Bei den Gesellschaften handelt es sich etwa um die

  • Dolphin Capital 80. Projekt GmbH & Co. KG,
  • Dolphin Capital 21. Projekt GmbH & Co. KG,
  • Dolphin Capital 92. Projekt GmbH & Co. KG,
  • Dolphin Capital 34. Projekt GmbH & Co. KG,

und viele andere entsprechende Projektgesellschaften.

Anleger haben das Kapital in derartigen Entwicklungsgesellschaften investiert. Die German Property Group (vormals Dolphin Trust) investierte in denkmalgeschützte Immobilienobjekte.

Die German Property Group hat damit geworben, dass sie auf Denkmalsanierung spezialisiert ist und federführend in den Bau und Vertrieb von neuerschlossenen Wohnräumen in denkmalgeschützten Immobilien beteiligt ist.

Von der German Property Group würden denkmalgeschützte Immobilienobjekte erworben, um sie umzubauen und zu sanieren.

Nach Angaben von der German Property Group würden gemeinsam mit branchenerfahrenen Partnern leerstehende, denkmalgeschützte Immobilien in Wohnraum umgewandelt.

Allerdings gibt es bereits seit 2019 negative bzw. kritische Medienberichte über die Geschäfte der German Property Group, insbesondere etwa vom Bayerischen Rundfunk und dem Hessischen Rundfunk und der BBC. Nach Angaben dieser Medien hatten Recherchen ergeben, dass bei vielen Häusern der German Property Group die Sanierungsarbeiten stockten oder gar nicht erst begonnen hatten.

Ach habe die German Property Group seit 2016 keine Bilanzen mehr veröffentlicht.

Strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrugsverdachts

Von der Staatsanwaltschaft wurden auch strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Anlagebetrug und Untreue gegen Verantwortliche der German Property Group eingeleitet.

Zunächst gilt zwar die Unschuldsvermutung. Sollten sich entsprechende strafrechtliche Vorwürfe aber bestätigen, kann sich für Anleger auch die Möglichkeit ergeben, entsprechende Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen durchzusetzen.

Möglichkeiten für betroffene Anleger der German Property Group

Anleger, die bei Projektgesellschaften der German Property Group (vormals Dolphin Trust) Kapital investiert haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, ob und gegen wen sich Schadensersatzansprüche begründen lassen.

Wie erwähnt, kann für Anleger die Möglichkeit bestehen, wenn sich aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen strafbare Handlungen bestätigen, dass Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen verantwortliche Personen durchgesetzt werden können.

Wenn Anlegern die Anlagen bei Projektgesellschaften der German Property Group durch einen Berater empfohlen wurden, ist ein Anlageberater auch zum Einen verpflichtet, die persönlichen Vorstellungen des Anlegers, wie die Risikoneigung und die Anlageziele, zu beachten. Wenn der Berater die persönlichen Vorstellungen eines Anlegers nicht oder fehlerhaft berücksichtigt, kann sich gegen den Berater oder die entsprechende Beratungsgesellschaft ein Schadensersatzanspruch durchsetzen lassen.

Außerdem sind auch Berater oder Vermittler verpflichtet, einen Anleger über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufzuklären. Sofern die Aufklärung fehlerhaft war, kann sich auch ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung begründen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt geschädigte Anleger der German Property Group (vormals Dolphin Trust).

Stand: 03.09.2020