Über das Vermögen der German Pellets GmbH, Wismar, ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden. Betroffen von der Insolvenz der German Pellets GmbH sind Anleger, die Anleihen dieser Gesellschaft gezeichnet haben.

Anleger, die Genussrechte erworben haben, können aber diesbezüglich keine Ansprüche in diesem Insolvenzverfahren geltend machen, da die Genussrechte von der German Pellets Genussrechte GmbH, also einer anderen Gesellschaft der German Pellets-Gruppe, emittiert worden sind.

Bei einer Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ausreichend konkretisiert werden und es müssen entsprechende Unterlagen eingereicht werden, damit eine ausreichende Prüfung durch den Insolvenzverwalter gewährleistet ist. Sofern dies nicht geschieht, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass die Forderung nicht anerkannt wird.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleihegläubiger bei der Geltendmachung von Ansprüchen in dem Insolvenzverfahren.

German Pellets wird zerschlagen.

Das Werk in Wismar soll an einen Finanzinvestor in New York veräußert werden und die beiden Firmen in Mettenheim und Herbrechtingen sollen von einem Württembergischen Investor übernommen werden.

Aufgrund der Insolvenz kann auch für Anleger, die Kapital bei der German Pellets investiert haben, die Frage relevant sein, ob andere Möglichkeiten bestehen, das investierte Kapital zurückzuerhalten.

Wie berichtet, ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig und die Staatsanwaltschaft prüft unter mehreren Gesichtspunkten, ob strafbare Handlungen begangen worden sind.

Zunächst gilt zwar die Unschuldsvermutung.

Wenn sich aber aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben sollte, dass unerlaubte Handlungen zu Lasten der Anleger begangen worden, kann auch für Anleger die Möglichkeit gegeben sein, gegen Verantwortliche der German Pellets Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden und unsere Kanzlei berät auch diesbezüglich betroffene Geschädigte.

 

Stand: 04.05.2016