Nun wurde über das Vermögen der German Pellets Genussrechte GmbH ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen in dem Insolvenzverfahren anzumelden.

Für Anleger, die Genussrechte der German Pellets GmbH gezeichnet haben, muss aber geprüft werden, ob und welche Ansprüche ein Genussscheininhaber in diesem Insolvenzverfahren geltend machen können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät diesbezüglich betroffene Geschädigte.

Wie berichtet, kann auch außerhalb des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit gegeben sein, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, um das eingesetzte Kapital wieder zu realisieren.

Zum Einen können Berater oder Anlageberatungsunternehmen, die Anlegern die Zeichnung von Genussrechten der German Pellets GmbH empfohlen haben, auf Schadensersatz haften, wenn der Anleger unzureichend oder fehlerhaft über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage in Form des Erwerbs von Genussrechten aufgeklärt worden ist.

Wie dargestellt, sind auch gegen Verantwortliche der German Pellets-Gruppe strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft anhängig.

Deshalb muss in jedem Fall geprüft werden, ob sich Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung begründen lassen.

Auch hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Anleger von Genussrechten der German Pellets GmbH.

Stand: 03.06.2016