Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ziehen Kreise und sollen sich nun auch auf den Wirtschaftsprüfer der German Pellets wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung beziehen, so Medienberichte, wie etwa in Handelsblatt.com vom 11.03.2016.

Nach Informationen des Handelsblattes soll der Chef der German Pellets-Gruppe über zwei verbundene Gesellschaften in Italien und Dänemark durch interne Abrechnungen Erträge von mehreren Millionen Euro generiert haben, worauf Umsatz- und Kapitalertragssteuer hätte abgeführt werden müssen.

Eine Äußerung der Staatsanwaltschaft dazu gibt es nicht. Es gilt auch solange die Unschuldsvermutung, bis strafrechtliche Vorwürfe in einem Strafverfahren geklärt sind.

Die Staatsanwaltschaft geht auch, wie berichtet, aufgrund einer Anzeige dem Vorwurf der Unterschlagung sowie auch dem Verdacht der Insolvenzverschleppung, der Untreue und des Bankrotts nach.

Über das Vermögen der German Pellets GmbH ist, wie wir informiert hatten, ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Von der Geman Pellets GmbH waren verschiedene Anleihen emittiert worden.

Außerdem ist auch über das Vermögen der German Pellets Genussrechte GmbH, die Genussrechte ausgegeben hat, ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Wieder ein Fall, in dem Anleger, die eine ökologisch ausgerichtete Anlage Kapitalanlage gesucht haben, mit Verlusten des Kapitals rechnen müssen.

Im Übrigen ist auch noch über das Vermögen weiterer Tochterunternehmen ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insgesamt umfasst die German Pellets-Gruppe international 27 Unternehmungen.

Aus den von den Anlegern zur Verfügung gestellten Geldern sollen Darlehen an Tochterunternehmen gewährt worden sein, u. a. in den USA.

Zwei Fabriken in den USA gehören aber nicht etwa der German Pellets GmbH oder der German Pellets Genussrechte GmbH, sondern Firmen bzw. Stiftungen in den USA.

Der Insolvenzverwalter der German Pellets GmbH hat damit auch keinen unmittelbaren Zugriff auf diese Vermögenswerte.

Nachdem die Produktion von German Pellets in Deutschland nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt worden war, ist diese nun wieder aufgenommen worden.

Dies bedeutet aber nicht, dass das Insolvenzverfahren damit hinfällig wird.

Anlegern, die Kapital in Anleihen der German Pellets GmbH oder in Genussrechte der German Pellets Genussrechte GmbH investiert haben, können Forderungen erst dann im Insolvenzverfahren geltend machen, wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt die Interessen von betroffenen Geschädigten im Insolvenzverfahren und berät auch Anleger im Übrigen bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Verantwortliche oder sonstige Beteiligte.

Stand: 24.03.2016