Über das Vermögen der FXdirekt Bank, Oberhausen, ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden vom Insolvenzgericht unter Fristsetzung zur Anmeldung von Forderungen aufgefordert. Für betroffene Gläubiger bzw. Kunden ist neben einer Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) eine Geltendmachung von Ansprüchen in Insolvenzverfahren sinnvoll und empfehlenswert. Denn von der EdW sind nur Ansprüche aus Wertpapiergeschäften abgesichert und es ist daher offen, ob und in welchem Umfang bestehende Forderungen, insbesondere Guthaben, seitens der EdW anerkannt werden. Auch besteht über die EdW keine vollständige Absicherung von Ansprüchen.

Es handelt sich daher auch bei der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren um einen weiteren Weg, um so viel als möglich von dem erlittenen Schaden wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Kunden der FXdirekt Bank bei der Anmeldung von Forderungen und vertritt deren Interessen in einem Insolvenzverfahren.

Stand: 12.03.2013