Aufgrund der Anzeige einer Insolvenz seitens der FXdirekt Bank hat die BaFin gegenüber der Bank ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und angeordnet, dass der Verkehr mit der Kundschaft zu beenden ist und keine Zahlungen mehr, außer zur Schuldentilgung, entgegengenommen werden dürfen.

Sofern die BaFin einen Entschädigungsfall feststellt, können betroffene Kunden Forderungen bei der Entschädigungseinrichtung geltend machen

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet Kunden, die noch über Guthaben oder Forderungen aus Wertpapiergeschäften gegenüber der FXdirekt Bank verfügen, an, sie bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegenüber der Entschädigungseinrichtung zu unterstützen.

 

Stand: 28.12.2012