Gegenüber der FX Premium Group Ltd, Limassol, Zyptern, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde das unerlaubte Erbringen einer Finanzportfolioverwaltung sowie ein unerlaubt betriebenes Kredit- und Depotgeschäft untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Soweit von der FX Premium Group Ltd. über die Internetseite www.fx-premium.com Anlegern eine Investition in Aktien, Devisen und Kryptowährungen angeboten wurde, hat die FX Premium Group Ltd. nach Ansicht der BaFin eine Finanzportfolioverwaltung betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis verfügte die FX Premium Group Ltd. nicht.

Im Übrigen hat die FX Premium Group Ltd. nach Ansicht der BaFin auch als Nebendienstleistung das Kredit- und Depotgeschäft betrieben, ohne dafür eine Erlaubnis der BaFin zu haben.

Außerdem wird von der FX Premium Group Ltd. eine Beaufsichtigung durch die BaFin vorgegeben, so die BaFin. Dies ist falsch.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Soweit auch eine Investition in Kryptowährungen offeriert wird, ist dies mit hohen Risiken verbunden. Insbesondere besteht das Risiko eines Totalverlustes. Bei Anlagen in Kryptowährungen besteht auch eine sehr hohe Volatilität, es ergeben sich also in sehr kurzer Zeit sehr hohe Kursschwankungen. Nach teilweisen hohen Kurssteigerungen folgen dann drastische Kurskorrekturen.

Auch Anlagen in Aktien und Devisen sind mit hohen Risiken verbunden.

Möglichkeiten für Anleger

Gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) ist eine Finanzportfolioverwaltung die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum.

Soweit nach Ansicht der BaFin von der FX Premium Group Ltd. eine Finanzportfolioverwaltung betrieben wurde, ohne dass die Gesellschaft über eine Erlaubnis der BaFin verfügte, können sich für Anleger Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG begründen lassen.

Denn nach der Rechtsprechung können sowohl die Gesellschaft als auch deren Verantwortliche bei einer unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung auf Schadensersatz haften.

Anleger, die der FX Premium Group Ltd. Kapital zur Verfügung gestellt haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Möglichkeiten für sie bestehen, ihr eingezahltes Kapital wieder zurückzuerhalten.

Stand: 14.06.2019