Am 13.05.2014 sollte im Rahmen einer Gläubigerversammlung ein gemeinsamer Vertreter über die Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA (FuBus) gewählt werden. Dazu kam es jedoch nicht.

Wie zu erfahren war, wurden Bedenken gegen die Person des vorgeschlagenen gemeinsamen Vertreters hervorgebracht und auch wegen strittiger Verfahrensfragen, auch im Hinblick auf die Einleitung des Verfahrens zur Abstimmung, erfolgten Befangenheitsanträge gegen die zuständige Rechtspflegerin, so dass die Wahl eines gemeinsamen Vertreters nicht erfolgen konnte.

Es ist offen, ob eine neue Gläubigerversammlung stattfindet. Diese Frage und die Ablehnungsanträge werden nun erst einmal vom Insolvenzgericht geprüft.

Stand: 15.05.2014