Über das Vermögen der Future Business KG a. A. ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Ansprüche anzumelden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt auf Wunsch die Interessen betroffener Anleger hinsichtlich der Anmeldung von Forderungen und der weiteren Betreuung des Insolvenzverfahrens.

Betroffen sind vor allem Erwerber von Orderschuldverschreibungen.

Allerdings hat die Future Business KG a. A. auch  Genussscheine und Genussrechte ausgegeben sowie mit Anlegern Verträge über Nachrangdarlehen abgeschlossen.

Genussrechte und Genusscheine sowie Nachrangdarlehen sind ggf. nachrangig mit der Folge, dass Ansprüche daraus im Insolvenzverfahren erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden.

Allerdings besteht auch für Anleger, die Genussrechte und Genussscheine erworben haben oder Verträge über Nachrangdarlehen abgeschlossen  haben, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit, dass Ansprüche, z. B. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, als normale und reguläre Insolvenzforderungen ohne Nachrang angemeldet werden können. Dies bedarf der Prüfung im Einzelfall.

Im Übrigen betrifft das Insolvenzverfahren der Future Business KG a. A. auch nur das Vermögen dieser Gesellschaft und nicht davon tangiert sind etwa Privatvermögen von verantwortlichen Personen der Infinus- / Future Business-Gruppe oder auch Vermögen sonstiger Beteiligter.

Wie bereits berichtet, ist gegen mehrere Verantwortliche der Infinus- / Future Business-Gruppe bei der Staatsanwaltschaft Dresden ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Kapitalanlagebetruges und des Betruges anhängig und es sind auch Vermögenswerte von verschiedenen verantwortlichen Personen von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden.

Aufgrund der strafrechtlichen Vorwürfe kann auch für Anleger die Möglichkeit bestehen, gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, völlig unabhängig von dem Insolvenzverfahren, durchzusetzen.

Außerdem ist es auch denkbar, dass für einen Anleger, wenn er fehlerhaft beraten oder über die Risiken und Hintergründe einer Anlage falsch aufgeklärt worden ist, ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermittlung völlig unabhängig von dem Insolvenzverfahren der Future Business durchgesetzt werden kann. Auch dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Auch dabei unterstützt unsere Kanzlei betroffene Geschädigte.

Stand: 04.04.2014