Über das Vermögen der FinoPlan GmbH, Offenburg, wurde nun ein Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Ansprüche anzumelden.

Wie wir berichtet hatten, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der FinoPlan GmbH angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Die FinoPlan GmbH hatte von Anlegern Darlehen entgegengenommen und versprochen, das Kapital zu verzinsen und nach mehreren Jahren zurückzuzahlen.

Es muss nun geprüft werden, ob und welche Ansprüche von dem Anleger bzw. Darlehensgeber im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.

Da nach Auffassung der BaFin auch unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben wurde, ergibt sich für Anleger neben der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren auch die Möglichkeit, gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Auch dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen.

Stand: 17.03.2014