Auf Anträge zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FHM Fondshaus München wurde die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom Amtsgericht München mangels Masse abgelehnt.

Aufgrund der Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels  Masse ist die Gesellschaft erloschen.

Von der FHM Fondshaus München war der Fonds FHM Sachwertportfolio 1, an dem sich Anleger als Kommanditisten beteiligten konnten, emittiert worden.

Da es sich bei dem FHM Sachwertportfolio 1 um eine getrennte, juristische Person handelt, hat die Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse bei der FHM Fondshaus München zunächst keine unmittelbaren Folgen für den Fonds Sachwertportfolio 1.

Es kann allerdings nicht ausgeschlossen, dass sich mittelbare Folgen ergeben, soweit die FHM Fondshaus München als Emittentin des  Fonds fungierte.

Wenn Anleger, die sich an dem Fonds FHM Sachwertportfolio 1 beteiligt haben, vor dem Hintergrund der Insolvenz der FHM Fondshaus München rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen wollen, sollten sie einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt beauftragen.

Nach Auffassung der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kann es zum Beispiel denkbar sein, dass der Anlageberater, der einem Anleger die Anlage empfohlen hat und diesen nicht ordnungsgemäß beraten und insbesondere fehlerhaft über die Risiken aufgeklärt hat, auf Schadensersatz haftet.

Stand: 23.11.2015